AGBs und Teilnahmebedingungen E-Bike Erlebnistouren
AGBs und Teilnahmebedingungen E-Bike Erlebnistouren
Ausfall, Änderung, Abbruch oder Nichtzustandekommen der Tour
Bei Ausfall oder Nichtzustandekommen der Tour bestehen keine Ansprüche an den Veranstalter.
Der Veranstalter behält sich vor, die Tour aufgrund besonderer Vorkommnisse (z. B. Wettereinflüsse, Baustelle etc.) zu kürzen, abzubrechen bzw. die Tourrouten zu ändern.
Haftung
Die Teilnahme an allen Touren erfolgt eigenverantwortlich und daher auf eigene Gefahr.
Wenn die Straßenverkehrsordnung missachtet oder den Anweisungen des Tourenleiters nicht Folge geleistet wird, entfallen sämtliche Haftungspflichten seitens des Veranstalters.
Keine Haftung kann übernommen werden für die persönliche Ausrüstung, sowie für selbst und durch Dritte verschuldete Gefährdungen.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet der Veranstalter nur, wenn sie von diesem durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht jedoch, wenn von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden.
Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur, wenn sie von diesem durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Allgemeines
Vorausgesetzt wird eine angemessene Kondition, Belastbarkeit und Gesundheit der Tourenteilnehmer.
Sollte ein Rücktransport wegen technischen Defekts oder körperlicher Einschränkung des Teilnehmers erfolgen, geht dies zu Kosten des Teilnehmers.
Die Teilnahme Minderjähriger ist nur in Begleitung ihrer Eltern bzw. eines gesetzlichen Vertreters möglich.
Sicherheit im Verkehr und Verhaltensweisen der Tourenteilnehmer
Unter Vorbehalt des Tourenleiters, können erkennbar fahruntüchtige Teilnehmer, Teilnehmer, die die Anweisungen des Tourenleiters missachten oder Teilnehmer deren Rad nicht den gesetzlichen Bestimmungen zur Verkehrssicherheit entspricht, von der Tour ausgeschlossen werden.
Den Anweisungen des Tourenleiters ist aus Sicherheitsgründen jederzeit Folge zu leisten.
Ohne Absprache mit dem Tourenleiter dürfen sich Teilnehmer aus Sicherheitsgründen nicht von der Gruppe entfernen.
Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.